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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Für alle Lieferungen gelten ausschliesslich unsere Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Abweichungen aller
Art bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eigener
Einkaufsbedingungen.

2. Lieferung
Lieferungen erfolgen ab Werk. Die genannten Lieferfristen sind Richttermine. Werden Lieferfristen nicht eingehalten, ist
eine angemessene Nachfrist zu setzen. Ein Lieferverzug berechtigt nicht zum Rücktritt von der Bestellung. Lieferungen
erfolgen in jedem Fall auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht mit dem Verlad der Ware über. Eine Versicherung wird nur
auf besondere Vereinbarung auf Kosten des Käufers angeschlossen.
Eine 10%-ige Über- oder Unterlieferung behalten wir uns vor. Bei Stückzahlen unter 10 Stück beträgt die Überoder
Unterlieferung 1 Stück. Nicht abgenommene Ware lagert auf Rechnung und Gefahr des Käufers.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise sind freibleibend und gelten von uns erst durch Auftragsbestätigung als angenommen und bestätigt.
Angebote die aufgrund ungenauer Angaben oder unvollständiger Unterlagen des Kunden erfolgen, haben
Richtpreischarakter. Alle Rechnungen sind in der vereinbarten Frist von normalerweise 30 Tagen zu bezahlen. Für
Neukunden und Kunden mit schlechter Zahlungsmoral behalten wir uns die Lieferung per Vorauszahlung vor. In diesem Fall
beginnt die Lieferzeit erst bei Gutschrift des vollständigen Rechnungsbetrages auf unser Konto. Ab 30 Tagen machen wir
Mahngebühren und Verzugszinsen geltend. Die Zahlungspflicht ist erfüllt, sobald uns an unserem Domizil der geschuldete
Betrag zur freien Verfügung gestellt worden ist. Jegliche Art von Abzügen wird nachbelastet. Die Zurückhaltung von
Zahlungen und die Verrechnung mit von uns nicht schriftlich anerkannten Forderungen ist nicht zulässig.

4. Eigentumsvorbehalt
Wir bleiben Eigentümer der gelieferten Ware, bis die Zahlungspflicht vollständig erfüllt ist. Der Käufer verpflichtet sich, alle
zur Registrierung des Eigentumvorbehaltes erforderlichen Unterschriften zu leisten.

5. Gewährleistung und Beanstandung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Sie beginnt mit der Lieferung ab unserem Werk. Wird die Abnahme der Lieferung
durch den Besteller aus Gründen verzögert, die nicht von uns zu vertreten sind, endet die Gewährleistung spätestens 2
Monate nach Meldung der Versandbereitschaft. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Käufer oder Dritte Änderungen
oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Käufer uns keine Gelegenheit gibt, den Mangel zu beseitigen.
Beanstandungen müssen unverzüglich erhoben werden, spätestens jedoch 1 Woche nach Ablieferung der Ware und in
jedem Falle vor Beginn der Montage. Ausserdem muss uns Gelegenheit zur Nachprüfung gegeben werden. Falls an den
beanstandeten Waren ohne unsere Zustimmung, durch den Käufer oder durch Dritte Veränderungen vorgenommen
wurden, entfällt jegliche Haftung unsererseits. Mängel, die nachweisbar auf unsachgemässe Ausführung beruhen, werden
von uns durch kostenlose Nacharbeit oder Ersatzlieferung mit der gleichen Lieferfrist behoben. Zur Nacharbeit ist uns eine
angemessene Frist zu gewähren. Sofern die Hin- und Rückfracht von uns getragen wird, bestimmen wir die Art der
Verpackung und den billigsten Transport. Die kostenlose Ersatzleistung berechtigter Mängel erfolgt nur für die Beseitigung
der Mängel bis zur Höhe des Rechnungsbetrages. Schadenersatzpflicht für mittelbare und unmittelbare Schäden darüber
hinaus sowie Verzugsstrafen werden ausdrücklich ausgeschlossen. Aufwendungen für Montage und Demontage sowie
andere Verzugsstrafen sind ausgeschlossen. Verlangt der Auftraggeber eine Teilausführung bei Dritten, so entfällt jede
Gewährleistung für diesen Teil des Auftrages. Für die Haftung galvanischer UÅNberzüge nach einer Verformung der Ware wird
keine Garantie übernommen. Ebenso kann für genaue Masshaltigkeit galvanischer Überzüge keine Gewähr übernommen
werden. Für Veränderungen der Waren in Bädern handelsüblicher Zusammensetzung, weichen unsachgemässe
Bearbeitung oder Konstruktionsfehler beim Käufer oder Dritten zugrunde liegen, wird keine Haftung übernommen. Für
Beständigkeit und Eigenschaften von weiteren verwendeten Materialien können wir die Angaben der entsprechenden
Hersteller weitergeben.

6. Mängelrügen
Mängelrügen des Käufers bedürfen der Schriftform und sind bei offensichtlichen Mängeln innerhalb von 1 Woche nach
Lieferung anzuzeigen. Durch Verhandlungen über eine Beanstandung verzichten wir nicht auf den Einwand, dass die Rüge
nicht rechtzeitig, sachlich unbegründet oder sonst ungenügend gewesen sei.

7. Technische Unterlagen und Produktionsunterlagen
Unterlagen, EDV-,Test-, Bohr-, Fräsprogramme sowie Filme die von uns zu Produktionszwecken aufgrund von Zeichnungen
oder CAD-Daten des Kunden erstellt wurden, stellen Fertigungswerkzeuge dar und sind unser Eigentum.

8. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche Zahlungsverpflichtungen des Käufers ist Villmergen. Gerichtsstand für alle Ansprüche der
Vertragsparteien, auch für Wechsel- und Checkklagen ist Villmergen. Das Rechtsverhältnis untersteht Schweizer Recht.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.